Hinweis zur Abbuchung Ihrer monatlichen Abschläge
Bei der Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen für Strom und Gas kann es leider zu Verzögerungen beim Einzug der monatlichen Abschläge kommen. Der Grund dafür sind komplexe gesetzliche Anforderungen, die zunächst in den Abrechnungssystemen umgesetzt werden mussten.
Bitte beachten Sie, dass es hierdurch – neben der aktuellen Abbuchung für Mai – auch zur nachträglichen Abbuchung bislang nicht eingezogener Abschläge für März und April kommen kann. Es kommt damit zu einer Verschiebung des Abbuchungszeitpunktes.
Informationen zur Energiepreisbremse
R(H)EINPOWER setzt die vom Gesetzgeber beschlossenen Energiepreisbremsen um. Die Entlastungen mittels eines Preisdeckels für 80 Prozent des Jahresverbrauchs erfolgt auch rückwirkend für die Monate Februar und Januar.