Unsere Tarife für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Wenn Sie ab dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe, eine Wallbox, ein Klimagerät oder einen Batteriespeicher mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung eingebaut haben, gilt für Sie § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Sie haben hierdurch die Möglichkeit, eine Netzentgeltreduzierung nach den bisherigen oder neuen Regelungen des § 14a EnWG zu erhalten.

Nutzen Sie unseren Tarifrechner. So bekommen Sie von uns ein passendes Tarifangebot für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung.

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R(H)EINPOWER
MeinStrom Vario Modul 1
--,-- EUR
mtl. Kosten im 1. Vertragsjahr
Arbeitspreis: --,-- Ct/kWh
Grundpreis: --,-- EUR/Monat
Jährliche Kosten: --,-- EUR
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Jetzt bestellen
Bruttopreise (Inkl. aller gesetzlichen Steuern und Umlagen)
Geringe Abweichungen durch Rundungen sind möglich.
Mehr Infos Weniger Infos
Produkt: 100 % Ökostrom
Preisgarantie: 12 Monate
Rechnung: jährlich

Unser Tarif für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Modul 1
 

  • Voraussetzung für die Belieferung nach § 14a EnWG ist das Vorliegen und Betreiben einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung an der Verbrauchsstelle.
  • Die Verbrauchsstelle muss als steuerbare Verbrauchseinrichtung durch den Netzbetreiber zugelassen sein.
  • Das Angebot ist gültig für Verbrauchsgeräte (Wärmepumpen, private Wallboxen, Klimaanlagen oder Strom-/ Batteriespeicher) mit einer gemeinsamen Messung über den Haushaltsstrom oder einem separaten Zähler (getrennte Messung).
  • Die angeschlossene Leistung muss in Summe mehr als 4,2 kW betragen. 
  • Sollte die Verbrauchstelle nicht über eine steuerbare Verbrauchseinrichtung verfügen, kommt der Vertrag nicht zustande.
R(H)EINPOWER
MeinStrom Vario Modul 2
--,-- EUR
mtl. Kosten im 1. Vertragsjahr
Arbeitspreis: --,-- Ct/kWh
Grundpreis: --,-- EUR/Monat
Jährliche Kosten: --,-- EUR
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Jetzt bestellen
Bruttopreise (Inkl. aller gesetzlichen Steuern und Umlagen)
Geringe Abweichungen durch Rundungen sind möglich.
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Produkt: 100 % Ökostrom
Preisgarantie: 12 Monate
Rechnung: jährlich

Unser Tarif für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Modul 2
 

  • Voraussetzung für die Belieferung nach § 14a EnWG ist das Vorliegen und Betreiben einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung an der Verbrauchsstelle.
  • Die Verbrauchsstelle muss als steuerbare Verbrauchseinrichtung durch den Netzbetreiber zugelassen sein.
  • Das Angebot ist gültig für Verbrauchsgeräte (Wärmepumpen, private Wallboxen, Klimaanlagen oder Strom-/ Batteriespeicher) mit einem separaten Zähler (getrennte Messung).
  • Die angeschlossene Leistung muss in Summe mehr als 4,2 kW betragen. 
  • Sollte die Verbrauchstelle nicht über eine steuerbare Verbrauchseinrichtung verfügen, kommt der Vertrag nicht zustande.

Beachten Sie vor Abschluss eines Vertrags Folgendes:

Wann kann ich einen Vario-Tarif abschließen?

  • Wenn an der Verbrauchsstelle eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe, private Wallbox, Klimaanlage oder Strom-/ Batteriespeicher) mit einer gemeinsamen Messung über den Haushaltsstrom oder einem separaten Zähler (getrennte Messung) betrieben wird. 
    MeinStrom Vario Modul 1
     
  • Wenn an der Verbrauchsstelle eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe, private Wallbox, Klimaanlage oder Strom-/ Batteriespeicher) mit einem separaten Zähler (getrennte Messung) betrieben wird. 
    MeinStrom Vario Modul 2
     
  • Wenn die Verbrauchsstelle als steuerbare Verbrauchseinrichtung durch den Netzbetreiber genehmigt wurde.
     
  • Wenn die angeschlossene Leistung in Summe mehr als 4,2 kW beträgt.

Wann kann ich keinen Vario-Tarif abschließen?

  • Wenn die Verbrauchstelle nicht über eine steuerbare Verbrauchseinrichtung verfügt.
     
  • Wenn die Verbrauchsstelle als steuerbare Verbrauchseinrichtung nicht durch den Netzbetreiber genehmigt wurde.
     
  • Wenn die angeschlossene Leistung in Summe weniger als 4,2 kW beträgt.
     
  • Wenn es sich um eine Nachtspeicherheizung handelt.

Beachten Sie folgende Besonderheiten:

Wärmepumpen

Bei Wärmepumpen wird der Leistungsbezug einer oder mehrerer Wärmepumpen an einem Zähler als Grundlage für die Einstufung herangezogen. Hier gilt somit der gesamte Leistungsbezug. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Privilegierung beantragt werden. 

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Klimageräte

Bei Klimageräten wird der Leistungsbezug einer oder mehrerer Klimageräte an einem Zähler als Grundlage für die Einstufung herangezogen. Hier gilt somit der gesamte Leistungsbezug.


Wallboxen und Batteriespeicher

Hier sind keine Besonderheiten zu beachten.


Keine Netzentgeltreduzierung für Nachtspeicher!

Nachtspeicherheizungen fallen nicht unter die Neuregelungen des § 14a EnWG, sodass keine Netzentgeltreduzierung mehr beantragt werden kann. Bereits angeschlossene Nachtspeicherheizungen mit Vereinbarung zur Netzentgeltreduzierung erhalten diese weiter, bis sie außer Betrieb genommen werden.