Barrierefreiheitserklärung
für die Website www.rheinpower.de
R(H)EINPOWER ist eine Vertriebsmarke der Stadtwerke Duisburg AG, die ein Unternehmen der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV) ist. Wir setzen uns für eine barrierefreie Nutzung unserer Website www.rheinpower.de ein, um allen Menschen, unabhängig von Einschränkungen und Behinderungen, den bestmöglichen Zugang zu unseren Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Dies natürlich in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts von R(H)EINPOWER.
Diese Website wurde gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsniveau AA gestaltet.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.rheinpower.de.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 16. Juni 2025 erstellt beziehungsweise überarbeitet. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde selbst durchgeführt.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Unsere Website verwendet das Tool Eye-Able® Assist von der Web Inclusion GmbH, um die Zugänglichkeit der Inhalte zu verbessern. Eye-Able® Assist ermöglicht es den Nutzern, die Website an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Zu den Funktionen gehören:
• Anpassung der Schriftgrößen
• Farb- und Kontrasteinstellungen
• Tastaturnavigation und Vorlesefunktion
• Nachtmodus und Blaulichtfilter
• Zusätzliche Werkzeuge wie das Vergrößern des Mauszeigers oder das Ausblenden von Bildern
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt.
Folgende Teilbereiche sind noch nicht barrierefrei umgesetzt:
• PDF-Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei
• Die Inhalte werden nicht zusätzlich in Gebärdensprache dargestellt
• Die Inhalte sind nicht in Leichter Sprache verfügbar
• Die Linkkategorie (externer Link, PDF, interner Link) ist teilweise nicht erkennbar und die Linktexte nicht eindeutig beschrieben
• ID-Attribute nicht immer eindeutig
• Aria-Roles nicht immer angemessen
• Landmarks müssen nachgebessert werden
• Aria Attribute nicht immer angemessen
• teilweise liegt eine inkorrekte <dl>-Element Struktur vor
• Videos ohne Audiodeskription und/oder Volltext-Alternative
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beseitigen.
Eingesetzte Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Website hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
• HTML
• CSS
• Javascript
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür folgende E-Mail-Adresse: barrierefreiheit@rheinpower.de
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
Stadtwerke Duisburg AG
Bungertstr. 27
47053 Duisburg
Telefonnummer: 0203 39 39 35
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Wenn Sie der Meinung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Webseite benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de