Abmeldung Umlagenprivilegierung

§ 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Nutzen Sie das nachfolgende Formular, um sich für eine Verringerung der KWKG- und Offshore-Umlage nach § 22 EnFG abzumelden.

Was passiert mit meiner Abmeldung nach Versand des Formulars?

Bei einer Abmeldung informieren wir den Netzbetreiber direkt, damit Ihnen die reduzierten Netzentgelte nur solange übermittelt werden, wie die Voraussetzungen erfüllt wurden. Die Abmeldung erfolgt entsprechend nur, wenn Ihre Anlage zuvor angemeldet wurde.

Bitte die nachfolgenden Felder ausfüllen. Bei den mit einem Sternchen versehenen Feldern (*) handelt es sich um Pflichtangaben.
Ich melde veränderte Voraussetzungen Verringerung KWKG-Umlage / Offshore-Netzumlage nach § 22 EnFG für das Jahr 2025.
Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder zum Standort aus:
Informationen zum Datenschutz und wie wir Ihre Daten verarbeiten, finden Sie hier.