Kunden werben
Sie beziehen Strom oder Gas von R(H)EINPOWER und sind zufrieden. Dann empfehlen Sie uns doch ganz einfach in der Familie, bei Freunden oder Bekannten weiter und profitieren Sie von unserem Kunden-werben Programm. Für jede erfolgreiche Werbung reduzieren wir Ihre Jahresrechnung um jeweils 40 Euro.*
Und so einfach geht unser Kunden werben Programm
Alles was sie benötigen ist Ihre 10-stellige Vertragskontonummer. Diese beginnt mit den Ziffern 88 oder 89 und steht auf allen Dokumenten von R(H)EINPOWER.
Im Anmeldeformular für den Strom- oder Gastarif ist auf der ersten Seite der Bereich Kunden werben Kunden integriert. Trägt die geworbene Person hier bei der Anmeldung Ihren Nachnamen und die die 10-stellige Vertragskontonummer ein, erkennt unser System, dass Sie der Werber sind.
Kunden werben Kunden – so einfach geht´s:
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Sie haben Fragen?
Die R(H)EINPOWER-Hotline hilft:
0203/39 39 35
FAQ - Kunden werben Kunden
Ihre Vertragskontonummer finden Sie auf jedem Dokument von R(H)EINPOWER. Sie steht im oberen Drittel der Seite und beginnt entweder mit einer 88 oder einer 89.
Sobald die geworbene Person von uns mit Strom oder Gas beliefert wird, wird die Prämie in unserem System vorgemerkt.
Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt mit der nächsten Jahresrechnung.
Sie erhalten eine Prämie nur bei erfolgreicher Werbung. Sollte die geworbene Person aufgrund von bestehender Vertragsverhältnisse bei einem anderen Versorger nicht zu R(H)EINPOWER wechseln können oder wird der Vertrag in der gesetzlichen Frist widerrufen, kann eine Prämienauszahlung nicht stattfinden.
Aber selbstverständlich. Solange Sie als Privatperson handeln und nicht gewerblich, z. B. als Vertriebspartner tätig sind, ist das überhaupt kein Problem. Teilen Sie Ihre Vertragskontonummer und profitieren Sie immer von 40 Euro Werbeprämie.
*Voraussetzung ist, dass der betreffende Stromvertrag der werbenden Person vor dem 01.01.2023 bzw. der betreffende Erdgasvertrag der werbenden Person vor dem 24.12.2022 abgeschlossen wurde. Hintergrund für diese Einschränkung sind die Bestimmungen des Strompreisbremsegesetzes und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes zu Vergünstigungen und Zugaben.