Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Regelungen nach § 14a EnWG
Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen müssen sich dimmen lassen. Der Netzbetreiber kann den Strom für diese Geräte kurzzeitig auf bis zu 4,2 Kilowatt senken, um das Stromnetz zu entlasten. Eine Mindestleistung bleibt aber immer erhalten, damit Sie weiter Ihre Wärmepumpe betreiben oder Ihr E-Auto laden können. Ihr normaler Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.
Als Ausgleich erhalten Sie eine Netzentgeltreduzierung. Diese wird vom örtlichen Netzbetreiber vorgegeben und in der Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesen.

Für welche Geräte gilt § 14a EnWG?
Alle Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen, die ab dem 1. Januar 2024 ans Netz gegangen sind und eine Höchstlast von mehr als 4,2 kW haben, werden gesteuert. Mehrere kleinere Anlagen der gleichen Art, die hinter einem Zähler laufen, werden zusammengezählt. Sie gelten dann als eine Anlage und müssen zusammen über 4,2 kW kommen.
Verbrauchseinrichtungen, die schon vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb waren, sind weiterhin geschützt. Falls Sie für Ihr Gerät schon vorher ein geringeres Netzentgelt erhalten haben, gilt für Sie eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2028.
Haben Sie eine größere Anlage (über 4,2 kW), die schon vor 2024 lief?
Dann dürfen Sie freiwillig in die neue Regel wechseln. Allerdings können Sie danach nicht mehr zurück in einen Vertrag ohne Steuerung.
Welche Geräte sind nicht betroffen?
Bestandsanlagen, die nicht gesteuert werden können, Geräte mit weniger als 4,2 kW sowie Nachtspeicherheizungen sind von den neuen Regeln nicht betroffen.
Was ist mit Anlagen, die bis zum 31.12.2023 angeschlossen wurden und einen Leistungsbezug größer 4,2 kW aufweisen?
Anlagen, die in der Vergangenheit bereits eine Netzentgeltreduzierung erhalten haben, sind zur Teilnahme am § 14a EnWG verpflichtet, haben jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028.
Anlagen, die bislang keine Netzentgeltreduzierung erhalten haben, sind von der Teilnahme am § 14a EnWG befreit, haben jedoch die Möglichkeit daran teilzunehmen.
In beiden Fällen haben Sie das Recht jederzeit in die neuen Regelungen zu wechseln. Ein Wechsel zurück in die Regelungen für Bestandsanlagen ist ausgeschlossen.
FAQ "Steuerbare Verbrauchseinrichtungen"
Im Folgenden haben wir Antworten auf in diesem Zusammenhang besonders häufig gestellte Fragen zusammengestellt:
In Abhängigkeit des jeweiligen Szenarios sind unterschiedliche Entscheidungen notwendig:
Anschluss einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ab dem 01.01.2024
Die Teilnahme der Anlagen mit einem Leistungsbezug größer 4,2 kW an der Novellierung des § 14a EnWG ist verpflichtend. Eine Anmeldung erfolgt über Ihren Netzbetreiber, wenn das Gerät nach Anschluss durch den Installationsbetrieb, in Betrieb genommen wurde. Bei Anmeldung können Sie das Modul auswählen, sofern die technischen Voraussetzungen für Modul 1 oder 2 erfüllt sind. Ansonsten gilt automatisch die Wahl von Modul 1. Ihr Netzbetreiber informiert uns als Energieversorger über die Modulwahl, sodass diese in der nächsten Abrechnung berücksichtigt werden kann. Eine Netzentgeltreduzierung ist nur möglich, wenn dem Lieferanten das Vorhandensein einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung bekannt ist. Hierzu bedarf es der kundenseitigen Kommunikation an uns. Sollten Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung angeschlossen haben und möchten nun von der Netzentgeltreduzierung profitieren, so melden Sie sich bitte bei uns.
Die steuerbare Verbrauchseinrichtung war bereits vor 2024 in Betrieb und hat eine Vereinbarung nach dem damaligen § 14a EnWG geschlossen
Aktuell müssen Sie nichts machen, da ein Wechsel aus den alten Regelungen des Paragraphen erst bis zum 31.12.2028 erfolgen muss. Sollten Sie bereits jetzt von der Netzentgeltreduzierung nach dem neuen § 14a EnWG profitieren wollen, so können Sie jederzeit vor dem 01.01.2029 wechseln. Hierzu bedarf es einer Meldung an Ihren Energieversorger und/oder Netzbetreiber, damit die Modulauswahl hinterlegt werden kann.
Wichtig: Nach dem Wechsel in die neue Regelung ist ein Wechsel zurück nicht mehr möglich!
Die steuerbare Verbrauchseinrichtung war bereits vor 2024 in Betrieb und hat keine Vereinbarung nach dem damaligen § 14a EnWG geschlossen
Sie sind von den Regelungen ausgenommen und auch in Zukunft nicht zur Teilnahme verpflichtet. Es besteht die Möglichkeit freiwillig in die Regelungen des § 14a EnWG zu wechseln, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und der Leistungsbezug der Anlage über 4,2 kW beträgt. Zur Teilnahme an den neuen Regelungen ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber durch einen Installationsbetrieb notwendig.
Wichtig: Nach dem Wechsel in die neue Regelung ist ein Wechsel zurück nicht mehr möglich!
Die steuerbare Verbrauchseinrichtung ist eine Nachtspeicherheizung
Die Novellierung des § 14a EnWG sieht keine neue Regelung für Nachtspeicherheizungen vor. Diese sind somit von der Steuerung ausgenommen. Bestand vor der Novellierung bereits eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber, gilt diese weiterhin.
Sind mehrere Wärmepumpen oder mehrere Klimaanlagen vorhanden, werden ihre Netzanschlussleistungen addiert. Anlagen, die in Summe die Netzanschlussleistung von 4,2 kW überschreiten, werden als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung zusammengefasst und nach § 14a EnWG behandelt.
Die Netzentgeltreduzierung erhalten Sie unabhängig davon, ob tatsächlich eine Dimmung erfolgt. Sie gilt für einen Zähler. Sind an diesem Zähler mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen angeschlossen, so erhalten Sie die Reduzierung einmal (Modul 1). In Abhängigkeit Ihres Verbrauchs steigt der Reduzierungsbetrag entsprechend (Modul 2).
Die Höhe der Reduzierung ist abhängig vom gewählten Modul. Während Modul 1 eine pauschale Reduzierung darstellt, variiert die Reduzierung bei Modul 2 in Abhängigkeit des Verbrauchs der steuerbaren Verbrauchseinrichtung.
Möchten Sie die Netzentgeltreduktion vor Modulauswahl vergleichen, so entnehmen Sie die relevanten Informationen bitte dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers und beziehen Ihren Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung in die Betrachtung ein.
Alle Anlagen mit einer Leistung unter 11 kW werden auf 4,2 kW gedimmt. Anlagen mit einer Leistung über 11 kW werden durch einen Skalierungsfaktor gedimmt. Bspw. kann eine Wärmepumpe mit 15 kW durch den Skalierungsfaktor von 0,4 (aktuell von Bundesnetzagentur ausgewiesener Wert) auf 6 kW gedimmt werden. Sie wird somit im Verhältnis zu ihrer Leistung gedimmt und darf mehr als 4,2 kW beziehen.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung kleiner 4,2 kW (sofern sie in ihrer Summe am Zähler den Wert nicht überschreiten), Bestandsanlagen ohne bisherige Netzentgeltreduktion und Nachtspeicherheizungen sind von der Novellierung ausgeschlossen. Ebenso steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die nach Prüfung des Netzbetreibers keine technische Steuerbarkeit aufweisen.
Die Möglichkeit des freiwilligen Wechsels gilt für Betreiberinnen und Betreiber von Bestandsanlagen mit einem Leistungsbezug über 4,2 kW. Hierbei ist zwischen (1) Bestandsanlagen, mit Netzentgeltreduktion in der Vergangenheit und (2) Bestandsanlagen ohne bisherige Netzentgeltreduktion zu unterscheiden. Profitierten Betreiberinnen und Betreiber in der Vergangenheit bereits von Netzentgeltreduktionen, so ist ein Wechsel jederzeit, spätestens jedoch bis zum 31.12.2028 möglich (Variante (1)). In Variante (2) ist ein Wechsel jederzeit möglich, jedoch niemals verpflichtend.
Sobald Bestandsanlagen einmal in das neue § 14a EnWG-Regime gewechselt haben, ist eine Rückkehr nicht mehr möglich, der Bestandsschutz somit erloschen.
Aktuell arbeiten wir noch an der technischen Umsetzung unserer Tarife, die § 14a EnWG-fähig sind. Die Netzentgeltreduktion wird für die bei uns abgeschlossenen Tarife ab dem Datum der Inbetriebnahme bzw. des Vertragsabschlusses für den Stromtarif ausgewiesen und berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die Netzentgeltreduzierung derzeit nur für die Tarife MeinStrom Vario Modul 1 und MeinStrom Vario Modul 2 gewährt wird.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter der Nummer 0203 39 39 35 an unseren Kundenservice oder verwenden unser Kontaktformular. Wir werden Ihre Anfrage aufnehmen und bearbeiten.
Betreiberinnen und Betreiber von Bestandsanlagen wenden sich bitte unter der Nummer 0203 39 39 35 an unseren Kundenservice oder verwenden unser Kontaktformular. Wir werden Ihre Anfrage aufnehmen und bearbeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Wahl von Modul 3 nur in Kombination mit Modul 1 wählbar ist. Wenden Sie sich zur Anmeldung bitte an Ihren Netzbetreiber und prüfen Sie.
Weitere Infos zu steuerbaren Verbrauchseinheiten finden Sie auf
den Seiten der Bundesnetzagentur.