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Vertragliches

Was passiert nach Ablauf meiner Preisgarantie?


Bei R(H)EINPOWER erhalten Sie immer eine Preisgarantie. Diese gilt für alle Preisbestandteile (z.B. Energiekosten, Entgelte für Netznutzung, Messung und Messstellenbetrieb, Abrechnung etc.) außer gesetzlich vorgegebenen Steuern, Abgaben und Belastungen (z.B. Umsatzsteuer, Strom- und Erdgassteuer, Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz u.ä.).

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie schließt sich jeweils eine weitere Preisgarantie von gleicher Dauer an.

Sollte sich der Preis für das von Ihnen gewählte Tarifpaket zwischenzeitlich erhöht haben, informieren wir Sie über Ihren neuen Preis gemäß unseren AGB spätestens sechs Wochen vor Beginn der anschließenden Preisgarantie. Ab Zugang dieser Mitteilung haben Sie einen Monat Zeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Erhalten Sie kein Preisänderungsschreiben, gilt Ihr gewohnter Preis auch für die anschließende Laufzeit.

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AGB und GVV Strom (02.03.2012)

AGB und GVV Gas (02.03.2012)

Datenschutzerklärung (15.03.2012)

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