Wie erfahre ich meinen Benutzernamen?
Während Ihrer Bestellung wählen Sie Ihren gewünschten Benutzernamen. Dieser Benutzername gilt in Kombination mit einem automatisch generierten Initialpasswort als Login für den Internet-Selfservice-Bereich.
Nutzername und Initialpasswort werden Ihnen nach Ihrer Bestellung in einem PDF mit der Mail "R(H)EINPOWER - Ihre Registrierungsbestätigung" zugestellt.
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Sind meine Daten vor fremdem Zugriff geschützt?
Ihre Daten sind selbstverständlich durch SSL-Verschlüsselung vor externem Zugriff gesichert. Für weitere Informationen zur Sicherheit Ihrer Daten klicken Sie bitte auf die Datenschutzerklärung.
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Kann man auch als Wohngemeinschaft Strom oder Gas von R(H)EINPOWER beziehen?
Grundsätzlich ja. Vertragspartner kann allerdings nur eine Einzelperson sein. Einer der Bewohner muss also die Bestellung auf seinen Namen ausführen und wird mit Erhalt der Vertragsbestätigung Vertragspartner der Stadtwerke Duisburg AG mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.
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Welche Steuern, Abgaben und Umlagen sind im Strompreis enthalten?
Gesetzlich bedingte Steuern, Abgaben und Belastungen in Cent/kWh
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Stand 01.01.2009 |
Stand 01.01.2010 |
Stand 01.01.2011 |
Stand 01.01.2012 |
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EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) |
1,297 (1,090) |
2,436 (2,047) |
4,201 (3,530) |
4,275 (3,592) |
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Stromsteuer |
2,440 (2,050) |
2,440 (2,050) |
2,440 (2,050) |
2,440 (2,050) |
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KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) |
0,275 (0,231) |
0,155 (0,130) |
0,036 (0,030) |
0,002 (0,002) |
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Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) |
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0,180 (0,151) |
Die ohne Klammern genannten Werte verstehen sich als Bruttobeträge (inkl. Mwst.). In Klammern stehen die Nettobeträge (exkl. Mwst.).
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Warum muss ich die EEG-Umlage zahlen?
Die Förderung der erneuerbaren Energien ist richtig und wichtig. Der Ausbau der regenerativen Energien ist aber mit Kosten verbunden, die per Gesetz (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) auf alle Verbraucher umgelegt werden.
Die an die Anlagenbetreiber gezahlten Einspeisevergütungen werden über ein bundesweites Umlageverfahren auf jeden Endverbraucher gewälzt. Erinnern Sie sich noch an den Kohlepfennig?
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Warum erhöht sich die EEG-Umlage?
Die Entwicklung der EEG-Umlage hängt von zahlreichen Faktoren ab.
Ein wichtiger Grund ist der Zubau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie. Je mehr erneuerbare Energie eingespeist wird, um so höher fällt die Einspeisevergütung aus, die über das bundesweite Umlageverfahren auf den Endverbraucher umgelegt wird. Darüber hinaus spielen auch die Sonnenscheindauer, Windverhältnisse und das Preisniveau an der Strombörse eine Rolle für die Festsetzung der EEG-Umlage.
Diese Kosten werden jedoch weder von den Energieversorgern verursacht noch profitieren diese davon. Die EEG-Umlage kommt ausschließlich der Förderung erneuerbarer Energien zugute.
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Was mache ich, wenn meine Strom- oder Gasversorgung unterbrochen wird?
Wie bisher informieren Sie bitte Ihren örtlichen Netzbetreiber, dieser wird die Störung umgehend beheben. Die Kosten für Wartung von Zähler und Leitungen sind in den Netznutzungsentgelten, die die Stadtwerke Duisburg AG an den Netzbetreiber zahlt, bereits enthalten.
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Was passiert, wenn ich meine Rechnung nicht bezahle?
Wenn Sie eine Rechnung oder einen Teilzahlungsbetrag nicht bezahlen, erhalten Sie eine Mahnung. Sollten Sie der Zahlungsaufforderung erneut nicht nachkommen, kann Ihnen in einem zweiten Schritt die Kündigung ausgesprochen werden. Alle offenen Forderungen werden in einem solchen Fall an ein Inkassounternehmen weitergeleitet.
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Wie kann ich mein Passwort für das Online-Service-Center ändern?
Sollten Sie Ihr persönliches Passwort ändern wollen, so können Sie dies im Online-Service-Center auf www.rheinpower.de tun. Melden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem aktuell gültigen Passwort an, und klicken Sie dann in der Menüleiste auf "Kennwort ändern".
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Wie kann ich meine Kundendaten ändern?
Sie können Ihre Kundendaten ganz bequem im R(H)EINPOWER Online-Service-Center ändern (zum Login).
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Wann werden die Teilzahlungen fällig?
Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 7: Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung) erfolgt die Abbuchung der ersten Teilzahlung zum 15. des Monats vor Lieferbeginn. Je nachdem, ob Sie sich für einen monatlichen oder vierteljährlichen Zahlungsrhythmus entschieden haben, werden die folgenden Teilzahlungen jeweils im Abstand von einem bzw. drei Monaten fällig.
Diese Zahlungsweise erlaubt uns, vor Vertragsbeginn auf die sonst allgemein übliche Bonitätsprüfung (bspw. über die Schufa) zu verzichten. Umfangreiche Marktforschung hat uns gezeigt, dass die große Mehrheit der Kunden die von R(H)EINPOWER verwendete Zahlungsweise aus Datenschutzgründen einer Bonitätsprüfung vorzieht. Diesem Kundenwunsch tragen wir entsprechend Rechnung.
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Muss ich mich vertraglich lange an R(H)EINPOWER binden?
Nein, R(H)EINPOWER bietet Ihnen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Energieprodukte. Sie können zum Beispiel eine monatliche Kündbarkeit wählen, um flexibel zu bleiben und keinerlei Risiko einzugehen. Informieren Sie sich einfach über unsere Tarife und die möglichen Preisgarantien und Laufzeitvarianten.
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Wie wird die Höhe der Teilzahlungen berechnet?
In Ihrer Bestellung geben Sie uns Ihren Jahresverbrauch in kWh an. Daraus errechnen wir dann Ihre Teilzahlungen. Deren Höhe wird stets so bemessen, dass sich bei der Jahresabrechnung eine möglichst geringe Differenz zu den tatsächlichen Gesamtkosten ergibt. Bei neuen Kunden legen wir die Teilzahlungen nach Erfahrungswerten oder nach den bisherigen Durchschnittsverbräuchen fest.
Sofern bei Vertragsschluss eine einmalige Bonuszahlung vereinbart wurde, beachten Sie bitte, dass diese gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 8: Bonuszahlung) nach Ablauf von 12 Monaten mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben und verrechnet wird, sofern das Vertragsverhältnis 12 Versorgungsmonate ununterbrochen bestanden hat.
Der Berechnung Ihrer Teilzahlungsbeträge liegt entsprechend der Gesamtpreis exklusive eines etwaigen Bonus zugrunde.
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Wann kann es zu Preiserhöhungen kommen?
Bei R(H)EINPOWER erhalten Sie immer eine Preisgarantie. Diese gilt für alle Preisbestandteile (z.B. Energiekosten, Entgelte für Netznutzung, Messung und Messstellenbetrieb, Abrechnung etc.) außer gesetzlich vorgegebenen Steuern, Abgaben und Belastungen (z.B. Umsatzsteuer, Strom- und Erdgassteuer, Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz u.ä.).
Bei Anpassungen oder Neueinführungen von Steuern, Abgaben und Belastungen kann (Erhöhungen) bzw. muss (Senkungen) R(H)EINPOWER die Veränderungen jederzeit weitergeben. Diese Anpassungen der Preise führen nicht zu einem zusätzlichen Gewinn bei R(H)EINPOWER.
Darüber hinaus kann es während der Laufzeit Ihrer Preisgarantie keine Preiserhöhungen geben.
Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie schließt sich jeweils eine weitere Preisgarantie von gleicher Dauer an. Sollte sich der Preis für das von Ihnen gewählte Tarifpaket zwischenzeitlich erhöht haben, kann R(H)EINPOWER den Preis für die anschließende Laufzeit entsprechend anpassen. In solchen Fällen informieren wir Sie spätestens sechs Wochen vor Beginn der anschließenden Preisgarantie. Ab Zugang dieser Mitteilung haben Sie einen Monat Zeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
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Enthalten die Preise bereits die ab dem 01.01.2012 anfallenden Mehrkosten nach §19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)?
Ja, die Umlage ist bereits im Preis enthalten.
Die Bundesregierung hat mit Wirkung zum 1. Januar 2012 eine Änderung des § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vorgenommen. So wurde eine Netzentgeltbefreiung für energieintensive Unternehmen - mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 10 Millionen Kilowattstunden und 7.000 Vollbenutzungsstunden - festgesetzt.
Die Regierung bezweckt mit dieser Maßnahme die wirtschaftspolitische Stärkung Deutschlands als Industriestandort. Der durch die Begünstigung entstehende Einnahmenausfall soll laut Beschluss der Bundesnetzagentur im Rahmen eines bundesweiten Belastungsausgleichs auf jeden Stromkunden umgelegt werden.
Diese Regelung führt zu einer Belastung von 0,180 Cent inkl. Mwst. (0,151 Cent exkl. Mwst.) je verbrauchter Kilowattstunde (kW/h) Strom.
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Kann ich meinen R(H)EINPOWER-Tarif während der Laufzeit anpassen?
Sie können Ihren Tarif erstmalig nach Ablauf der Vertragslaufzeit verändern. In laufenden Verträgen ist eine Anpassung leider nicht möglich. Der von Ihnen bei der Bestellung gewählte Tarif ist für die gesamte Laufzeit Ihres Liefervertrages gültig.
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Wo finde ich meine Zugangsdaten für das Online-Service-Center?
Ihre Zugangsdaten sind Ihnen in Ihrer Eingangsbestätigung per E-Mail zugegangen. Sie finden Sie im PDF, das der Mail anhängt.
Sollten Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, so können Sie unter http://www.rheinpower.de Ihre Zugangsdaten anfordern oder uns einfach per E-Mail an service@rheinpower.de schreiben.
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Habe ich bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht?
Ja. Bei Preiserhöhungen informieren wir Sie über Ihren neuen Preis spätestens sechs Wochen im Voraus. Ab Zugang dieser Mitteilung haben Sie einen Monat Zeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Ausgenommen hiervon sind durch gesetzliche Vorgaben bedingte Preiserhöhungen (z.B. Erhöhungen der Umsatzsteuer, der Stromsteuer, der Erdgassteuer, der Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder Neueinführungen von Steuern, Abgaben oder Belastungen). Diese berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.
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Was passiert nach Ablauf meiner Preisgarantie?
Bei R(H)EINPOWER erhalten Sie immer eine Preisgarantie. Diese gilt für alle Preisbestandteile (z.B. Energiekosten, Entgelte für Netznutzung, Messung und Messstellenbetrieb, Abrechnung etc.) außer gesetzlich vorgegebenen Steuern, Abgaben und Belastungen (z.B. Umsatzsteuer, Strom- und Erdgassteuer, Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz u.ä.).
Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie schließt sich jeweils eine weitere Preisgarantie von gleicher Dauer an.
Sollte sich der Preis für das von Ihnen gewählte Tarifpaket zwischenzeitlich erhöht haben, informieren wir Sie über Ihren neuen Preis gemäß unseren AGB spätestens sechs Wochen vor Beginn der anschließenden Preisgarantie. Ab Zugang dieser Mitteilung haben Sie einen Monat Zeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Erhalten Sie kein Preisänderungsschreiben, gilt Ihr gewohnter Preis auch für die anschließende Laufzeit.
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Wann und wie wird ein etwaiger Bonus ausgezahlt?
Sofern bei Vertragsschluss eine einmalige Bonuszahlung vereinbart wurde, wird Ihnen diese gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 8: Bonuszahlung) nach Ablauf von 12 Monaten mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben und verrechnet, sofern das Vertragsverhältnis 12 Versorgungsmonate ununterbrochen bestanden hat.
Bitte beachten Sie, dass dementsprechend der Berechnung Ihrer Teilzahlungsbeträge der Gesamtpreis exklusive eines etwaigen Bonus zugrunde liegt.
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Welche Kündigungsfrist gilt bei R(H)EINPOWER?
Sie können Ihren Vertrag grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der gewählten Vertragslaufzeit kündigen.
Sollten Sie sich für eine einmonatige Vertragslaufzeit entschieden haben, können Sie im ersten Vertragsmonat mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen, nach einer Vertragsverlängerung (also ab dem zweiten Belieferungsmonat) können diese Verträge mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf lediglich der Textform (z.B. E-Mail).
Sofern Ihr Vertrag nicht gekündigt oder auf sonstige Weise beendet wurde, verlängert er sich um die zuvor gewählte Erstvertragslaufzeit, höchstens jedoch um 12 Monate.
Auch die Stadtwerke Duisburg AG ist berechtigt, Verträge zu kündigen, dies allerdings nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit einer Preisgarantie.
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