Ist die Angabe einer ausländischen Rechnungsadresse möglich?
Nein, es ist ausschließlich die Angabe einer deutschen Rechnungsadresse möglich.
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Ist bei einem Versorgerwechsel ein neuer Zähler notwendig?
Nein, sie nutzen Ihren Zähler ganz einfach weiter.
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Was mache ich, wenn ich einen neuen Zähler bekommen habe?
In solch einem Fall müssen Sie gar nichts tun. Die Nummer Ihres neues Zählers wird uns automatisch von Ihrem zuständigen Netzbetreiber mitgeteilt.
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Kann ich die Höhe meiner Teilzahlungen ändern?
Ja. Sie können die Höhe Ihrer Teilzahlungen im Rahmen gewisser Grenzen ganz bequem und einfach in Ihrem Kundenkonto im Online-Service-Center auf www.rheinpower.de ändern.
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Wie erfolgt die Abrechnung bei einer Kündigung vor Ablauf des Abrechnungsjahres?
Sollte aufgrund eines Umstands, der zu einem vorzeitigen Kündigungsrecht führt, eine unterjährige Abrechnung notwendig sein, so wird der aktuelle Zählerstand mit den bereits geleisteten Teilzahlungen abgeglichen. Eine eventuell vorhandene Differenz zwischen der Menge der bezahlten und verbrauchten Energie wird dann zeitnah beglichen (Rückerstattung bzw. Nachzahlung).
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Wozu braucht R(H)EINPOWER meinen Zählerstand?
Wir benötigen Ihren Zählerstand, um Ihren exakten Verbrauch für die Jahresverbrauchsabrechnung festzustellen.
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Was ist, wenn ich mehr oder weniger Energie verbrauche als ich angegeben habe?
Sie zahlen genau die Energiemenge, die Sie auch verbraucht haben. Nicht mehr und nicht weniger. Ihr genauer Verbrauch wird im Rahmen der Zählerablesung durch Sie oder den Messdienstleister erfasst und von uns mit der Jahresverbrauchsabrechnung exakt abgerechnet.
Haben Sie weniger verbraucht als angenommen (Rechnungsbetrag ist niedriger als die Summe der bereits geleisteten Teilzahlungen), bekommen Sie den zuviel gezahlten Betrag selbstverständlich zurück erstattet. Haben Sie mehr verbraucht, bitten wir Sie, den fehlenden Betrag nachzuzahlen.
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Wie und wann erfolgt die Zahlung?
Am einfachsten und bequemsten ist die Zahlung per Einzugsermächtigung. Abweichend ist die Zahlung per Überweisung möglich. Je Überweisung behalten wir uns vor, pauschale Bearbeitungsgebühren in Höhe von 3,00 Euro zu berechnen, die mit der Jahresverbrauchsabrechnung fällig werden.
Mit Ihrer R(H)EINPOWER-Vertragsbestätigung erhalten Sie Informationen über Höhe und Fälligkeit Ihrer zu leistenden Teilzahlungen. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffer 7: Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung) wird die erste Teilzahlung zum 15. des Monats vor Lieferbeginn fällig. Je nachdem, ob Sie sich für einen monatlichen oder vierteljährlichen Zahlungsrhythmus entschieden haben, werden die folgenden Teilzahlungen jeweils im Abstand von einem bzw. drei Monaten fällig.
Diese Zahlungsweise erlaubt uns, vor Vertragsbeginn auf die sonst allgemein übliche Bonitätsprüfung (bspw. über die Schufa) zu verzichten. Wiederholte Befragungen haben uns gezeigt, dass die große Mehrheit der Kunden die von R(H)EINPOWER verwendete Zahlungsweise aus Datenschutzgründen einer Bonitätsprüfung vorzieht. Diesem Kundenwunsch tragen wir entsprechend Rechnung.
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Wann erhalte ich meine Jahresverbrauchsabrechnung?
Sie erhalten Ihre Jahresverbrauchsabrechnung in der Regel nach zwölf Monaten.
Bei einer Kündigung erhalten Sie zum Vertragsende eine Schlussrechnung. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus der Differenz zwischen den bereits geleisteten Teilzahlungen und den tatsächlichen Verbrauchskosten zusammen.
Sie zahlen also nur das, was Sie verbraucht haben.
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