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Der Anbieterwechsel

Wo finde ich meine Zählernummer?


Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Strom- bzw. Gasrechnung und natürlich auch auf Ihrem Zähler.

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Muss ich einen gesonderten Vertrag mit meinem Netzbetreiber vor Ort abschließen?


Nein, das ist nicht notwendig. Lediglich die Stadtwerke Duisburg AG als Ihr neuer Lieferant müssen mit dem jeweiligen Netzbetreiber einen allgemeingültigen Vertrag über die Netznutzung schließen. In allen R(H)EINPOWER-Liefergebieten besteht dieses Vertragsverhältnis bereits.

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Muss ich bei einem Anbieterwechsel meinen Vermieter informieren?


Nein, das ist nicht notwendig. Sofern Sie der Vertragspartner sind, können Sie völlig eigenbestimmt im Rahmen Ihrer vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen den Anbieter wechseln.

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Warum bekomme ich eine Endabrechnung von meinem alten Versorger?


Sobald Sie den Anbieter gewechselt haben, wird Ihnen Ihr alter Energieversorger eine Schlussrechnung zusenden, die den Verbrauch bis zum Zeitpunkt des Wechsels berücksichtigt. Der dort angegebene Zählerstand wird bei R(H)EINPOWER wiederum als Anfangszählerstand für die Belieferung angenommen. Durch den Wechsel entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.

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Gibt es bei R(H)EINPOWER Tarife mit Paketmengen?


Nein, wir bieten keine Tarifkonstrukte mit Paketmengen an.

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Wieso erhalte ich immer noch Abschlagsforderungen von meinem alten Versorger?


Ihr Versorger ist berechtigt, Abschlagsforderungen an Sie zu stellen, bis der Beginn der Belieferung mit Ihrem R(H)EINPOWER-Tarif sichergestellt ist. Sobald R(H)EINPOWER eine Zustimmung von Ihrem alten Versorger erhalten hat, senden wir Ihnen eine Vertragsbestätigung mit Ihren persönlichen R(H)EINPOWER-Daten wie zum Beispiel Abschlagshöhe und Fälligkeiten zu. Bis dahin bitten wir Sie, weiterhin den Zahlungsaufforderungen Ihres alten Versorgers nachzukommen. So steht Ihrem erfolgreichen Wechsel zu R(H)EINPOWER nichts im Wege.

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Muss ich für den Anbieterwechsel zu R(H)EINPOWER etwas bezahlen?


Nein, der Wechsel zu R(H)EINPOWER ist für Sie absolut kostenlos.

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Kann es bei meinem Anbieterwechsel zu einer Unterbrechung der Energieversorgung kommen?


Nein, auf keinen Fall. Die unterbrechungsfreie Energieversorgung ist gesetzlich garantiert. Teilen Sie uns z.B. versehentlich eine falsche Zählernummer mit und verzögert sich dadurch der Wechselprozess, ist Ihr örtlicher Grundversorger verpflichtet, Ihre Energieversorgung jederzeit sicher zu stellen. Der Anbieterwechsel ist für Sie also ohne jedes Risiko und absolut einfach.

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Was mache ich mit meinem alten Vertrag?


Sobald Sie sich für R(H)EINPOWER entschieden und Ihre Bestellung abgeschickt haben, können Sie sich entspannt zurücklehnen! Das R(H)EINPOWER-Team kümmert sich um die Kündigung Ihres bisherigen Liefervertrags.

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Welche Daten benötige ich für die Bestellung bei R(H)EINPOWER?


Neben den üblichen persönlichen Daten (Name, Anschrift etc.) benötigen wir von Ihnen:

  • eine gültige E-Mail-Adresse (bei R(H)EINPOWER läuft die gesamte Kundenkommunikation per E-Mail)
  • den gewünschten Belieferungsbeginn (bitte prüfen Sie etwaige Mindestlaufzeiten Ihres laufenden Vertrags)
  • den Namen Ihres derzeitigen Energieversorgers (diesen finden Sie im Zweifel in den Unterlagen Ihres laufenden Vertrags)
  • Ihre Zählernummer (diese finden Sie auf Ihrem Strom- bzw. Gaszähler oder in den Unterlagen Ihres laufenden Vertrags)
  • Ihre Bankverbindung (für die Einzugsermächtigung)

Folgende Angabe ist zwar nicht zwingend notwendig, sorgt bei Ihrem derzeitigen Lieferanten jedoch für eine eindeutige Zuordnung der Kündigung Ihres laufenden Vertrags und trägt so zu einem reibungslosen Wechselprozess bei:

  • Kundennummer bei Ihrem derzeitigen Energieversorger

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Wie werde ich R(H)EINPOWER-Kunde?


Der Wechsel zu R(H)EINPOWER ist ganz einfach, unkompliziert und selbstverständlich kostenlos.

In nur drei Schritten ist alles erledigt: Postleitzahl und Jahresverbrauch eingeben, Tarif wählen, R(H)EINPOWER bestellen.

Alle weiteren Formalitäten erledigen wir für Sie: Das R(H)EINPOWER-Team kündigt für Sie Ihren laufenden Vertrag bei Ihrem derzeitigen Lieferanten. Anschließend melden wir uns beim zuständigen Netzbetreiber als Ihr neuer Lieferant an.

Ihr Strom- bzw. Gaszähler bleibt der alte, es ist nicht notwendig, bei einem Anbieterwechsel auch den Zähler auszutauschen.

Auch Ihre Energieversorgung ist jederzeit gesichert. Selbst dann, wenn der Wechselprozess sich verzögern sollte (z.B. falls Sie sich bei der Zählernummer vertippt haben), ist Ihr örtlicher Grundversorger gesetzlich verpflichtet, Sie mit Strom oder Gas zu versorgen. Wechselbedingte Versorgungsunterbrechungen sind also nicht möglich.

Wir halten Sie mit Ihrem persönlichen R(H)EINPOWER WechselCheck über den Status der einzelnen Wechselschritte auf dem Laufenden und sagen Ihnen, wann Ihre Belieferung mit R(H)EINPOWER-Energie startet. So sind Sie immer gut informiert.

Den R(H)EINPOWER WechselCheck können Sie bereits nach Eingang Ihrer Bestellbestätigung in Ihrem persönlichen Kundenkonto jederzeit einsehen. Die Zugangsdaten für Ihr Kundenkonto finden Sie im Anhang Ihrer Bestellbestätigung.

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Was ist der R(H)EINPOWER WechselCheck?


Mit dem R(H)EINPOWER WechselCheck halten wir Sie ständig über den Stand Ihres Wechsels zu R(H)EINPOWER auf dem Laufenden.

Nach Absenden Ihrer Bestellung erhalten Sie mit Ihrer Eingangsbestätigung Ihre Zugangsdaten für das R(H)EINPOWER Online-Service-Center. Dort können Sie jederzeit den aktuellen Status Ihres Wechselprozesses in unserem R(H)EINPOWER WechselCheck prüfen.

Der R(H)EINPOWER WechselCheck gibt in einer übersichtlichen grafischen Darstellung Auskunft über die bereits abgeschlossenen, den derzeit laufenden und die ausstehenden Schritte Ihres Wechsels zu R(H)EINPOWER.

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Soll ich selbst bei meinem derzeitigen Lieferanten kündigen?


Nein, das ist in der Regel nicht notwendig. Mit Ihrer Bestellung bei R(H)EINPOWER beauftragen Sie uns automatisch, Ihren alten Vertrag zu kündigen.

Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur dann selbst, wenn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung Ihres bisherigen Versorgers zusteht. In diesem Fall sollten Sie selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen häufig sehr kurz bemessen sind.

Sollten Sie Ihren Vertrag bereits selbst gekündigt haben, informieren Sie uns darüber bitte umgehend nach Absenden Ihrer Bestellung per Mail (service@rheinpower.de) oder telefonisch (kostenlos unter 0800 - 8 39 39 39).

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Downloads:

AGB und GVV Strom (02.03.2012)

AGB und GVV Gas (02.03.2012)

Datenschutzerklärung (15.03.2012)

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